WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Rotlichtverstoß in Kempten (Allgäu)

Eine Sekunde entscheidet: Bei bis zu einer Sekunde Rotzeit bleibt es bei 90 Euro und einem Punkt, darüber drohen 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Genau um diese Sekunde wird gestritten – und Rotlichtmessungen sind fehleranfällig.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Der Streit um die eine Sekunde Rotzeit, Gelbphase, Haltelinie
Bundesweit und in der Region Sitz in Erlangen, vor Ort bei Gerichtsterminen
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir

Was ein Rotlichtverstoß kostet

Maßgeblich ist, wie lange die Ampel bereits rot war, als Sie die Haltelinie überfahren haben. Ab mehr als einer Sekunde spricht man vom qualifizierten Rotlichtverstoß.

VorwurfBußgeldPunkteFahrverbot
Rotes Lichtzeichen nicht befolgt (bis 1 Sekunde)90 €1
… mit Gefährdung200 €21 Monat
… mit Sachbeschädigung240 €21 Monat
Qualifizierter Rotlichtverstoß (Rotphase länger als 1 Sekunde)200 €21 Monat
… mit Gefährdung320 €21 Monat
… mit Sachbeschädigung360 €21 Monat
Rechtsabbiegen mit Grünpfeil ohne Anhalten70 €1
Rechtsabbiegen mit Grünpfeil, Fahrzeugverkehr gefährdet100 €1
Rechtsabbiegen mit Grünpfeil, Fußgänger gefährdet150 €1

Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß mit Gefährdung kommt zusätzlich eine Strafverfolgung nach § 315c StGB in Betracht – mit Geld- oder Freiheitsstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis. In der Probezeit ist der Rotlichtverstoß ein A-Verstoß.

Fahrverbot heißt nicht: hinnehmen

Der qualifizierte Rotlichtverstoß zieht ein Regelfahrverbot nach sich – aber die Betonung liegt auf Regel. Bei einem Augenblicksversagen oder drohender beruflicher Existenzgefährdung läßt sich das Fahrverbot abwenden, oft gegen eine erhöhte Geldbuße. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG).

Wo Rotlichtmessungen angreifbar sind

Ob Induktionsschleife, Kamera oder Polizeibeobachtung: Jede Feststellungsart hat ihre typischen Schwächen. Nach Akteneinsicht prüfen wir sie durch.

Gelbphase zu kurz bemessen

Die Dauer der Gelbphase richtet sich nach der zulässigen Geschwindigkeit – bei Tempo 50 sind es drei Sekunden. War sie kürzer, konnten Sie nicht rechtzeitig anhalten; der Vorwurf bricht zusammen.

Rotzeit nicht korrekt dokumentiert

Bei der Ein-Sekunden-Grenze zählt jede Zehntelsekunde. Wann startete die Messung, wo lag die Haltelinie, welcher Toleranzabzug wurde vorgenommen? Ohne saubere Dokumentation bleibt allenfalls der einfache Verstoß.

Messschleifen fehlerhaft ausgelöst

Induktionsschleifen liegen hinter der Haltelinie. Wer vor der Linie hielt und dann langsam vorrollte, löst sie ebenfalls aus – das ist kein qualifizierter Verstoß.

Augenblicksversagen

Wer die Ampel schlicht übersehen hat, etwa bei ungewohnter Streckenführung oder verdeckter Sicht, dem fehlt die grobe Pflichtwidrigkeit. Dann kann das Fahrverbot entfallen.

Mitzieheffekt und Sichtverhältnisse

Anfahrende Nachbarfahrzeuge, tiefstehende Sonne, Blendung oder eine verdeckte Ampel sind anerkannte Argumente gegen den Fahrverbotsvorwurf.

Berufliche Härte

Wo der Verstoß bleibt, kämpfen wir um das Fahrverbot: Umwandlung in eine erhöhte Geldbuße, wenn der Führerschein beruflich unentbehrlich ist.

So gehen wir gegen den Rotlichtvorwurf vor

1

Einspruch einlegen

Fristwahrend innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.

2

Messunterlagen prüfen

Wir fordern Messprotokoll, Eichschein, Rotzeitmessung und Ampelphasenplan an – Unterlagen, die im Bescheid nie stehen.

3

Ergebnis

Einstellung, Herabstufung auf den einfachen Verstoß oder Wegfall des Fahrverbots – notfalls vor dem Amtsgericht Kempten (Allgäu).

Jetzt Rotlichtvorwurf prüfen

Häufige Fragen zum Rotlichtverstoß

Was ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß?

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel beim Überfahren der Haltelinie bereits länger als eine Sekunde Rot zeigte. Die Folge: 200 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Bis zu einer Sekunde bleibt es beim einfachen Verstoß mit 90 Euro und einem Punkt, ohne Fahrverbot. Der Unterschied ist erheblich, weshalb sich die Prüfung der Rotzeitmessung fast immer lohnt.

Wie wird die Rotzeit gemessen?

Meist über zwei Induktionsschleifen im Asphalt hinter der Haltelinie, die Überfahrtszeitpunkt und Geschwindigkeit erfassen und zwei Fotos auslösen. Daneben gibt es Kamerasysteme und die Beobachtung durch Polizeibeamte mit Stoppuhr – letztere ist besonders angreifbar. Von der gemessenen Rotzeit ist ein Toleranzabzug vorzunehmen.

Ich bin bei Gelb losgefahren und stand dann im Kreuzungsbereich – ist das ein Rotlichtverstoß?

Nein. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem Sie die Haltelinie überfahren. Wer bei Gelb die Linie passiert und erst danach in den Kreuzungsbereich einfährt, begeht keinen Rotlichtverstoß – auch wenn die Ampel während der Durchfahrt auf Rot springt. Diese Konstellation wird von Induktionsschleifen aber häufig falsch erfaßt.

Kann ich das Fahrverbot abwenden?

Häufig ja. Das Regelfahrverbot ist kein Automatismus: Es kann entfallen, wenn ein Augenblicksversagen vorliegt oder das Fahrverbot Sie beruflich unverhältnismäßig hart träfe. In diesen Fällen kommt eine Umwandlung in eine erhöhte Geldbuße in Betracht. Das muß allerdings begründet und belegt vorgetragen werden.

Verkehrsrecht in Kempten (Allgäu)

Geht es um einen anderen Vorwurf, oder wollen Sie wissen, welches Gericht und welche Bußgeldstelle für Sie zuständig sind? Die Übersicht für Kempten (Allgäu) führt alle Vorwürfe und die Beteiligten Ihres Verfahrens auf.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

    Kostenlose Ersteinschätzung anfordern